Mietvertrag Muster

Zurück

Leihvertrag

zwischen

Welzel Motorsport

Stockäcker Str.10

88281 Schlier - Wetzisreute

nachstehend auch „Verleiher“ genannt

und

Name

Strasse

Plz - Ort

nachstehend auch „Entleiher“ genannt
über die Nutzung des Rennfahrzeuges
Marke: DRM – MK1
Wagenpass Nr.: 23690/02
mit einem aktuellen Schätzwert von € 12.000


Zwischen dem „Verleiher“ und dem „Entleiher“ wird folgendes verbindlich vereinbart:

Der Entleiher setzt das o.g. Rennfahrzeug bei der Veranstaltung

zum Beispiel Salzburgring 06. – 08.09.2013

im Rahmen der Gleichmäßigkeitsläufe (FV-Gp) der Historischen Formel Vau Europa e.V. ein.

Die Leihdauer wird begrenzt auf die oben genannte Veranstaltung.

Der Entleiher setzt das Rennfahrzeug auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko persönlich ein. Das Rennfahrzeug darf während der gesamten Leihdauer weder an einen Dritten weitergegeben noch vermietet oder verkauft werden.

1.    Der Entleiher kommt für alle Kosten des Einsatzes selbst auf (Nenngelder, Streckengebühren für zusätzliche Freie Trainings, Boxengebühren, etc.)

Der Verleiher und sorgt für den An- und Abtransport des Fahrzeuges, die Unterbringung des Fahrzeuges während der Veranstaltung im Zelt, den Service vor Ort und übernimmt die Betriebskosten wie Benzin und Öl  für die vereinbarten Fahrten.

Es werden folgende Preise vereinbart:

Pro Veranstaltung: 1 freies Training und 1 Zeittraining, max. 2 Läufe        1.500 € zzgl. ges. MwSt.

Pro zusätzliches freies Training wie z.B. Warm Up                                    300€ zzgl. ges. MwSt.
(ohne Veranstaltergebühr)

Der Mietpreis ist am Veranstaltungsort vor Veranstaltungsbeginn in bar zu entrichten.

2.    Der Entleiher wird das Rennfahrzeug im Rahmen seiner Möglichkeiten nach bestem Wissen und Können und unter Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der FIA, des DMSB, der Veranstalter und der Historischen Formel Vau Europa e.V. einsetzen.

3.    Das Rennfahrzeug wurde vom Verleiher auf den aktuellen Stand der Sicherheitsbestimmungen gem. aktueller FIA Normen gebracht und sollte ohne weitere An- oder Umbauten einsatzfähig sein. Vor dem Einsatz des Fahrzeuges ist der Verleiher verpflichtet, das Rennfahrzeug vom für die Veranstaltung zuständigen technischen Kommissar abnehmen zu lassen. Sollte die Abnahme des Rennfahrzeuges durch den technischen Kommissar wider Erwarten abgelehnt werden, so verpflichtet sich der Verleiher unverzüglich die gerügten Mängel abzustellen. Eine unabgestimmte Veränderung des Rennfahrzeuges ist dem Entleiher untersagt. Der Entleiher haftet dem Verleiher nicht für etwaige Ausfälle aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug oder die Versagung der technischen Abnahme.

4.    Für alle Schäden, die während des Leihzeitraumes am Rennfahrzeug des Verleihers entstehen, haftet uneingeschränkt und verschuldensunabhängig der Entleiher. Dem Entleiher ist bekannt, dass beim Einsatz von Rennfahrzeugen auf Rennstrecken auch bei unverschuldeten Unfällen in der Regel keine Möglichkeit besteht, den entstandenen Schaden gegen den Unfallverursacher geltend zu machen. Auch in diesen Fällen haftet der Entleiher dem Verleiher für die am geliehenen Rennfahrzeug entstandenen Schäden. Sollte dem Entleiher dennoch ein Anspruch gegen einen Dritten aus einem von diesem verursachten Schaden am Rennfahrzeug entstehen, so tritt der Entleiher diesen schon jetzt an den Verleiher ab.

5.    Als Fahrer nimmt der Entleiher auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige straf-und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm eingesetzten Rennfahrzeug verursachten Schäden und stellt den Verleiher von jeglicher Inanspruchnahme, auch Dritter, für den Zeitraum der Leihdauer frei.

6.    Als Fahrer nimmt der Entleiher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Entleiher verzichtet bei allen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Rennfahrzeuges erlittenen körperlichen und/oder materiellen Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder des Rückgriffs gegen den Verleiher.

7.    Der Entleiher haftet während der Leihdauer dem Verleiher verschuldensunabhängig für den Verlust oder den zufälligen Untergang des Rennfahrzeuges egal aus welchem Grund (Diebstahl, Brand, Überschwemmung, etc.).

8.    Der Verleiher akzeptiert hiermit die vom Veranstalter verlangte Verzichtserklärung des Fahrzeugbesitzers.

9.    Der Entleiher haftet für alle Verpflichtungen aus seiner Nennung gegenüber dem Veranstalter.

10. Bei Übergabe des Fahrzeuges erstellen Entleiher und Verleiher gemeinsam ein Protokoll, in dem der Zustand des Fahrzeuges festgehalten wird.

11. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, streben die Parteien eine einvernehmliche und außergerichtliche Klärung an. Gerichtsstand ist ausschließlich am Wohnort des Verleihers.

 

                                                                      

Unterschrift Verleiher                                       Unterschrift Entleiher 

Download PDF   

Zurück                                                                            

Luftbild Motorsport

Weitere Sponsoren gesucht

Wir bieten dafür Werbung auf strassen-
zugelassenem Formelrennwagen
der regional
ausgestellt wird.

Werbung bei nationalen und inter-
nationalen Rennen der Formel Vau Europa

Werbung auf Driftauto bei den nationalen Veranstaltungen